Garantie für die in PLC Connex gekauften Ersatzteile.

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Tel. (+48) 56 682 81 91,

Garantie für die in PLC Connex gekauften Ersatzteile.

Alle von uns gelieferten neuen und gebrauchten Produkte unterliegen der 12-monatigen Garantie, die auf 36 Monate verlängert werden kann.

  1. PLC Connex gewährt die Garantie für die ordnungsgemäße Funktion d.h. für das Funktionieren in allen wesentlichen Bereichen in Übereinstimmung mit der Beschreibung und der Spezifikation von neuen Waren innerhalb von 12 Monaten nach der Rechnungsausstellung.
  2. PLC Connex gewährt die Garantie für die ordnungsgemäße Funktion von den gebrauchten Waren innerhalb von 12 Monaten nach der Rechnungsausstellung.
  3. Die Garantie kann zweimal um weitere 12-monatige Zeiträume verlängert werden. Die gesamte Garantiezeit beträgt 36 Monate. Für jede weitere Verlängerung der Garantiezeit um 12 Monate wird die Gebühr in Höhe von 20 % vom Waren- oder Dienstleistungswert berechnet.
  4. Beim einem Ausfall in der Garantiezeit beruhen die Pflichten von PLC Connex gemäß den Bestimmungen dieser Regelung auf der Durchführung der unentgeltlichen Reparatur durch den Servicedienst oder nach der Ansicht von PLC Connex auf dem Austausch der Ware gegen eine andere mangelfreie Ware oder falls es keine Ware mehr gibt, gegen eine mangelfreie äquivalente Ersatzware. Ist die Reparatur der Ware nicht möglich oder gibt es keinen Ersatzteil für die Ware, wird der Waren-/Dienstleistungspreis dem Kunden erstattet.
  5. Die Garantiezeit wird nicht um den Zeitraum, der am Tag der Reparaturanzeige bei PLC Connex beginnt und am Tag, an dem der Garantieberechtigte von PLC Connex über die Reparaturbeendung benachrichtigt wird, endet, verlängert.
  6. Hat der Kunde infolge der Erfüllung von den sich aus diesen Garantiebedingungen ergebenden Pflichten eine neue Ware oder eine äquivalente Ware/Ersatzware erhalten, beginnt die Garantiezeit nach dem Erhalt der Ware oder einer äquivalenten Ware/Ersatzware vom Kunden nicht neu zu laufen.
  7. Der Kunde hat den Warenmangel bei PLC Connex in der Garantiezeit unverzüglich, nicht später jedoch als innerhalb von 7 Tagen nach dem Tag, an dem den Warenmangel festgestellt hat, unter Androhung des Verlustes von Garantieansprüchen schriftlich anzuzeigen.
  8. Der Kunde hat die Ware an PLC Connex auf eigene Kosten zu liefern.
  9. Die Reparatur der der Garantie unterliegenden Ware hat innerhalb von 3 Monaten nach der Warenlieferung zu erfolgen.
  10. Alle im Rahmen der von PLC Connex durchgeführten Garantiereparatur ausgetauschten sollen neu und mit den zu ersetzenden Teilen gleichwertig sein und haben ihnen genau zu entsprechen.
  11. Die Ware ist gemäß deren Bestimmung unter Einhaltung der in der Bedienungsanweisung enthaltenen Bedingungen zu nutzen. Bei den Zweifeln in Bezug auf die Montage (Installation), Nutzung oder Wartung der Ware hat der Kunde sich von PLC Connex beraten zu lassen.
  12. Etwaige Warenreparaturen in der Garantiezeit, die von anderen Personen als Mitarbeiter von PLC Connex durchgeführt werden, führen zum Verlust der Garantieansprüchen.
  13. Der Verlust von Garantieansprüchen erfolgt auch dann, wenn die an PLC Connex gelieferte Ware die Spuren des Eingriffs von Dritten, die keine Mitarbeiter von PLC Connex sind, aufweist sowie wenn die Warensicherung (sog. Plomben) gerissen oder beschädigt werden.
  14. Die Garantie erstreckt sich nicht auf
    1. die Beschädigungen oder den Ausfall der Ware, verursacht von dem Benutzer infolge der ordnungswidrigen oder der Bedienungsanweisung widersprechenden Warennutzung; dies bezieht sich auch auf die Wareninstallierung und -wartung;
    2. die Beschädigungen der Ware durch deren bestimmungswidrige Benutzung;
    3. die Beschädigungen der Ware durch die ordnungswidrige oder der Bedienungsanweisung widersprechende Nutzung, darunter durch die Nutzung von einer Person, die keine Berechtigung hierfür (keine Qualifikation) besitzt;
    4. die Beschädigungen der Ware durch die Nutzung von unrichtigen Betriebsstoffen vom Benutzer;
    5. die in der Bedienungsanweisung vorgesehenen Wartungsarbeiten;
    6. die Beschädigungen der Ware durch die Warenreparatur von anderen Personen als Mitarbeite von PLC Connex;
    7. den Umbau oder die Konstruktionsänderungen der Ware von den Personen, die keine Mitarbeiter von PLC Connex sind;
    8. die Beschädigungen der Ware durch Außenverhältnisse (atmosphärische Ausladung, Fehlfunktion der Strom-, Wasser-, Kanalisations- oder Energieanlage);
    9. die Warenbeschädigungen, entstanden während der Warenlieferung vom Kunden, infolge der nicht ordnungsgemäßen Warensicherung;
    10. die Glasteile und Birnen.
  15. Beim unbegründeten Reparaturanspruch hat der Kunde alle Kosten, verbunden mit der Warenlieferung, -reparatur und -abnahme zu tragen.
  16. Als unbegründeter Reparaturanspruch wird besonders das Begehren der Beseitigung von Beschädigungen oder Durchführung von Wartungsarbeiten, die keiner Garantie unterliegen, wie auch das Begehren der Reparatur trotz des Verlustes der Garantieansprüche angesehen.
  17. Das vom Kunden gelieferte Gerät soll gegen Transportschäden entsprechend gesichert werden.
  18. Als entsprechende Sicherung wird die werkseitige Originalverpackung samt allen Sicherungen (Plomben) zum Zeitpunkt der Warenabnahme vom Kunden von PLC Connex angesehen.
  19. Sollte der Kunde die werkseitige Verpackung samt den vorstehend genannten Sicherungen nicht gewährleisten, hat er das sämtliche Risiko für die Beschädigung des an PLC Connex zu liefernden Geräts zu tragen.

PLC Connex ist kein Vertragsvertreiber, -verkäufer oder –Vertreter von den auf dieser Seite dargestellten Produkten. Alle Produktbezeichnungen, Markenzeichen, Marken und Logos, die auf dieser Seite aufgeführt werden, sind Eigentum deren Eigentümer. Die Darstellung, Beschreibung oder der Verkauf von den mit diesen Bezeichnungen, Markenzeichen, Marken und Logos versehenen Produkten dienen ausschließlich den Informationszwecken und werden nicht für das Hinweisen auf etwaige Verbindungen oder Genehmigungen des jeweiligen Rechtsinhabers bestimmt.